Welche Kosten dürfen in Nebenkostenabrechnung verteilt werden

Die Frage, welche Kosten in der Nebenkostenabrechnung verteilt werden dürfen, hat schon sehr viel Streit verursacht
Eine Nebenkostenabrechnung besteht aus zwei Bereichen
- Verbrauchsabhängige Kosten, die in der Heizkostenabrechnung und der Warmwasserabrechnung verteilt werden und
- die Betriebskostenabrechnung, in der die Kosten, die nicht nach dem Verbrauch sondern nach einem Verteilerschlüssel verteilt werde.
1. Die Heizkosten und Warmwasserkosten:
Ein sehr wichtiger Punkt für Kosten in Nebenkostenabrechnung sind die verbrauchsabhängigen Kosten. Für die Heizkostenabrechnung beziehungsweise die Wasserabrechnung es ist notwendig den Verbrauch eines jeden Mieters zu messen. Dazu werden Heizkostenverteiler an die Heizkörper montiert, beziehungsweise Wasseruhren installiert. Die Heizkostenabrechnung / Warmwasserabrechnung wird meistens von der Firma erstellt, die auch die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern der Mieter montiert hat, zum Beispiel sind dies die Firmen Techem, ISTA, Viterra, Brunata und viel mehr.
Selbstverständlich können wir für Sie auch die Heizkostenabrechnung erstellen. Dazu benötigen wir die Verbrauchsmessungen (Ableseprotokolle) der Heizkostenverteiler bzw. der Wasseruhren. Es entstehen für Sie Zusatzkosten von 50,00€ pro Abrechnung.
2. Kaltwasser
Kaltwasser und Abwasser können nach 2 unterschiedlichen Verfahren berechnet werden. Entweder nach dem Verbrauch: dafür sind Wasseruhren in jeder Wohnung die Voraussetzung. Oder nach der Wohnfläche der Wohnung im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche der Immobilie.
Bei vielen Mietverträgen ist im Bereich der Betriebskosten die Verteilung der Wasserkosten aufgelistet. Dieser Verteilerschlüssel ist dann in der Abrechnung anzuwenden.
3. umlagefähige Kosten
Um zu entscheiden, ob Kosten verteilt werden dürfen oder nicht, sollten sie als erstes die Mietverträge anschauen. Hier sind die Betriebskosten im Einzelnen aufgelistet.
Verwaltungskosten und Reparaturkosten sind keine Betriebskosten!
- Die häufigsten Betriebskosten sind folgende:
- Grundsteuer
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Wohngebäudeversicherung
- Fahrstuhl
- Straßenreinigung
- Müllabfuhr
- Winterdienst
- Hausreinigung
- Ungezieferbeseitigung
- Gartenpflege
- Allgemeinstrom (Strom f. Treppenhaus, Keller, Heizung…)
- Schornsteinreinigung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantenne
- Breitbandkabel
- Wascheinrichtungen
- und weitere ähnliche Kosten ....
Nebenkosten-Blog
Gesetze und Verordnungen für Nebenkostenabrechnungen
kostenlos Gesetze/Verordnungen f. Nebenkostenabrechnungen als *.pdf-Dateien (Heizkostenverordnung, CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, Betriebskostenverordnung ..)
CO₂ Kostenaufteilungsgesetz – ab 01.01.2024
CO₂-Kostenaufteilungsgesetz = Aufteilung d. Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter u. Mietern in der Heizkostenabrechnung/Warmwasserabrechnung
neues Gesetz für Vermieter: CO₂-Kosten-Aufteilungsgesetz
seit 01.01.2024: das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. In 7 Schritten die Anwendung der CO₂-Kosten-Aufteilung zwischen Vermieter u. Mieter
Betriebskostenverordnung
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt die Verteilung der umlagefähigen Kosten für Mieter nach dem relevant Verteilerschlüssel.
Gesetze und Verordnungen
Nebenkostenabrechnung erstellen Gesetzen u. Verordnungen Die Abrechnungen über die Verteilung Kosten für Mieter beruhen hauptsächlich auf der Betriebskostenverordnung (BetrV), dem Bürgerlichen Gestezbuch (BGB) und der Heizkostenverordnung (HeizkostenV)...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Mietrecht festgelegt. Es ist die Basis für die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung
Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die verbrauchsabhängige Verteilung der Kosten für Wärme u. Warmwasser für Mieter
rechtliche Grundlagen
Betriebskostenverordnung - BetrKV
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)
§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV
§1 Anwendungsbereich
§2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
§3 Anwendung auf das Wohnungseigentum
§4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
§5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
§6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
§6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
§6b Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
§8 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
§9 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
§9a Kostenverteilung in Sonderfällen
§9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
§10 Überschreitung der Höchstsätze
§11 Ausnahmen
§12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
§13 (Berlin-Klausel)
§14 (Inkrafttreten)
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1007)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -



