Vorsicht Vermieter – Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG).
Danach müssen die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach einem 10-Stufenmodell aufgeteilt werden.

Die prozentuale Verteilung richtet sich nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß in Kilogramm des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche.

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BLOG Nebenkosten

 

In diesem Blog veröffentlichen wir Informationen, die für Vermieter und Mieter relevant sind.

Mit unserer Arbeit für Mieter und Vermieter möchten wir zur Entspannung zwischen den beiden Parteien bei dem komplizierten Thema "Nebenkostenabrechnung" beitragen.

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