Frist Nebenkostenabrechnung 2022 läuft ab

Die Frist für die Nebenkostenabrechnung 2022 bis 31.12.2023. Sie ist für viele Vermieter bares Geld wert, Ansprüche auf Nachzahlungen sonst gefährdet

Frist Nebenkostenabrechnung 2022 läuft ab

Die Frist für den Versand der Nebenkostenabrechnung ist in Deutschland gesetzlich geregelt.

Gemäß §556 (3) Vereinbarungen über Betriebskosten  des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Vermieter die jährliche Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter zugänglich machen.

Der Abrechnungszeitraum

Normalerweise ist der Abrechnungszeitraum einer Nebenkostenabrechnung das Kalenderjahr, also der Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember.

Das ist jedoch nicht zwingend so. Wichtig ist lediglich, dass der Abrechnungszeitraum 12 Monate umfasst!

Bei manchen Immobilien wird ein anderer Abrechnungszeitraum verwendet. Das beruht häufig noch auf dem Einzugstermin des ersten Mieters, weil ab dem ersten Tag der Vermietung die Umlage der Kosten auf den ersten Mieter und die noch leerstehenden Wohnungen verteilt wird.

Für den Inhalt der Nebenkostenabrechnung ist es jedoch vollkommen gleichgültig, wann der Abrechnungszeitraum startet. Der Abrechnungszeitraum hat keinerlei Einfluss auf die Höhe einer möglichen Nachzahlung oder Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung.

Vorausgesetzt der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum von 12 Monaten wird berücksichtigt.

Die Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung

Der Abrechnungszeitraum ist nur dahingehend von Bedeutung, dass er den Zeitpunkt bestimmt, bis wann die Nebenkostenabrechnung erstellt und beim Mieter angekommen sein muss.

Auch hier steht im §556 (3) Vereinbarungen über Betriebskosten  des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die genaue Anweisung, wie der späteste Zeitpunkt definiert wird: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“.

Das bedeutet, dass die Nebenkostenabrechnung 2022 was für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2022 bis spätestens zum 31. Dezember 2023 bei den Mietern eingegangen sein muss.

Der Vermieter hat bis zu diesem Datum Zeit, die Abrechnung zu erstellen und zu versenden.

Konsequenzen bei Verspätung

Falls der Vermieter die Abrechnung später verschickt, kann dies dazu führen, dass mögliche Nachforderungen aus den Nebenkosten nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn, es handelt sich um eine ausdrückliche Einigung zwischen Vermieter und Mieter, die Frist zu verlängern.

Ein Vermieter tut sich außerdem keinen Gefallen, wenn er eine Nebenkostenabrechnung, die ein Guthaben für den Mieter ausweist „vergisst“.

Beschreitet der Mieter den Rechtsweg und verlangt die Erstellung und Herausgabe der Nebenkostenabrechnung, kann er sich auf den jetzt schon vielfach zitierten §556 (3) Vereinbarungen über Betriebskosten  des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)„Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen;“ berufen.

Die kann nicht nur dazu führen, dass dem Mieter eine Gutschrift ausgezahlt werden muss, sondern der Vermieter hat eventuell auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.

Eine Nachzahlung des Mieters dürfte dagegen schwer durchsetzbar sein, weil der Vermieter ja die 12-Monats-Frist versäumt hat.

 

FAZIT:

Eine nicht fristgerecht erstellte Nebenkostenabrechnung verursacht eine Menge Probleme und finanzielle Risiken

 

Wichtig: Sie sollten unbedingt mit Ihrem Anwalt Ihr Vorgehen absprechen!

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