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Andrea Smulka

AS AbrechnungenSmulka Nebenkostenabrechnungen für Mieter und Vermieter

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Dipl. Geogr. Andrea Smulka

Am Gersthof 5 • 34549 Edertal • Germany

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Das neue Heizungsgesetz = Bedeutung für Vermieter und Mieter

Das neue Heizungsgesetz, tritt ab Januar 2024 in Kraft. Hier einige wichtige Punkte für Vermieter, aber auch auf Mieter/innen.

 

Das neue sogenannte Heizungsgesetz, tritt am 01. Januar 2024 in Deutschland in Kraft

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich das „Heizungsgesetz“ betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter in Deutschland und hat Auswirkungen auf verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Energieeffizienz, Heizung und Gebäude. 

Hier sind einige wichtige Punkte:

1. der Sinn u. Zweck des Gesetzes : Das Hauptziel des Gebäudeenergiegesetzes besteht darin, dass zukünftig nur noch Heizsysteme installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

2. Wer ist wann betroffen: 

ab 01. 01.2024 in Neubaugebieten für Bauherren/innen in Neubaugebieten greift das Gesetz zuerst.
   
außerhalb von Neubaugebieten für bestehende Gebäude und Neubauten
ab 30. Juni 2026 a. In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner)
ab 30. Juni 2028 b. kleineren Städten (weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner)
   
Außnahmen: existiert ein kommunalen Wärmeplan können frühere Fristen greifen

 

3. bestehende Heizungssysteme

Heizungsanlagen, die repariert werden können, müssen NICHT ausgetascht werden. Es sei denn, sie sind ältr als 30 Jahre

4. finanzielle Fördermöglichkeiten
  1. Grundförderung von 30 Prozent der Kosten bei  Einbau einer klimafreundliche Heizung ab 2024
  2. Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent: gibt es bei Austausch einer alten fossilen Heizung bis einschließlich 2028
  3. zusätzlicher Bonus in Höhe von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro 

Maximaler Förderbetrag: bis zu 70% der Kosten

Alle Fördermöglichkeiten hat das Bundeswittschaftsministerium hier zum Download bereitgestellt: hier klicken 

5. für Vermieter

Bis zu 10% der Kosten können Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung auf die Mieter umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren.

Allerdings darf die monatliche Kaltmiete darf um maximal 50 Cent steigen pro Quadratmeter und Monat

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