Vorsicht Vermieter – Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG).
Danach müssen die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach einem 10-Stufenmodell aufgeteilt werden.

Die prozentuale Verteilung richtet sich nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß in Kilogramm des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche.

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