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In diesem Blog veröffentlichen wir Informationen, die für Vermieter und Mieter relevant sind.
Mit unserer Arbeit für Mieter und Vermieter möchten wir zur Entspannung zwischen den beiden Parteien bei dem komplizierten Thema "Nebenkostenabrechnung" beitragen.
CO₂-Kostenaufteilungsgesetz = Aufteilung d. Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter u. Mietern in der Heizkostenabrechnung/Warmwasserabrechnung
seit 01.01.2024: das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. In 7 Schritten die Anwendung der CO₂-Kosten-Aufteilung zwischen Vermieter u. Mieter
Es gibt viele Gründe, die zu einer Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung führen können. Nicht immer ist es ein fehlerhafte Abrechnung.
Die Nebenkostenabrechnung 2023 erstellen lassen | 20 Jahre Erfahrung | Betriebskostenabrechnung nur 45,00€ | Heizkostenabrechnung nur 65,00€
Kondenswasser am Fenster ==> das Alarmsignal! Aus dieser Feuchtigkeit entsteht Schimmel an den Wänden ==> Maßnahmen, um Schimmel vorzubeugen
falsch berechnete Wohndauer, nicht umlagefähige Kosten, Fristen nicht eingehalten, falsche Verteilerschlüssel = teure Fehler für Mieten
Querlüftung – gegen verschwendete Energie u. Schimmel – trotz lüften nasse Fenster? Wir erklären was hilft und welche Vorteile Sie haben
Welche Kosten dürfen in Nebenkostenabrechnungen verteilt werden? Zuerst im Mietvertrag nachschauen, welche Betriebskosten vereinbart sind.
Frist Nebenkostenabrechnung 2022 bis 31.12.2023. Sie ist für viele Vermieter bares Geld wert, Ansprüche auf Nachzahlungen sonst gefährdet
Das neue sogenannte Heizungsgesetz, tritt ab Januar 2024 in Kraft. Hier einige wichtige Punkte für Vermieter, aber auch auf Mieterinnen/Mieter.
Erfahren Sie mehr darüber, welche Kosten Sie in Ihre Nebenkostenabrechnung eingeben können. Sie bekommen eine *pdf-Datei für jeden Mieter
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt die Verteilung der umlagefähigen Kosten für Mieter nach dem relevant Verteilerschlüssel.
Die Abrechnungen über die Verteilung Kosten für Mieter beruhen hauptsächlich auf der Betriebskostenverordnung (BetrV), dem Bürgerlichen Gestezbuch (BGB) und der Heizkostenverordnung...
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Mietrecht festgelegt. Es ist die Basis für die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die verbrauchsabhängige Verteilung der Kosten für Wärme u. Warmwasser für Mieter
rufen Sie uns an / schicken Sie uns eine Mail, falls Sie noch Fragen haben. Bitte verstehen Sie, dass wir keine juristische Beratung machen
1992: Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für die eigenen Mieter
2003: Erstellung von Nebenkostenabrechnungen im Auftrag anderer Vermieter
2004: TV-Sender SAT1 interviewt Frau Smulka einige Male zum Thema "Falsche Nebenkostenabrechnungen"
Schon im Jahr 2004 interviewte das Verbrauchermagazin "Akte" von SAT 1 Frau Smulka (Chefin und Inhaberin von AS AbrechnungenSmulka (damals noch: ASS AbrechnungsServiceSmulka)).
Das
kann man sich hier noch einmal anschauen.
Der Bericht wurde schon im Jahr 2004 ausgestrahlt.
Es wird dargestellt, welche gravierenden Fehler bei Nebenkostenabrechnungen auftreten können.
Die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, war auch schon damals ein Element in unserem Portfolio.
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)
§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
§1 Anwendungsbereich
§2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
§3 Anwendung auf das Wohnungseigentum
§4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
§5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
§6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
§6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
§6b Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
§8 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
§9 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
§9a Kostenverteilung in Sonderfällen
§9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
§10 Überschreitung der Höchstsätze
§11 Ausnahmen
§12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
§13 (Berlin-Klausel)
§14 (Inkrafttreten)
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1007)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -