Achtung Eigentümer: Nebenkostenabrechnung ist nicht gleich Hausgeldabrechnung

Für Vermieter von Eigentumswohnungen ist die jährliche Nebenkostenabrechnung weit mehr als eine lästige Pflicht – sie ist ein rechtlich sensibles Dokument, das bei Fehlern schnell zu finanziellen Verlusten oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Wer sich jedoch mit den Grundlagen vertraut macht und strukturiert vorgeht, kann die Abrechnung rechtssicher und transparent gestalten.

Warum ist die Nebenkostenabrechnung so wichtig?

Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen – es sei denn, im Mietvertrag wurde eine Pauschale vereinbart. Diese Abrechnung zeigt dem Mieter, ob die geleisteten Vorauszahlungen ausreichen oder ob eine Nachzahlung fällig wird. Fehler oder Versäumnisse können dazu führen, dass Nachforderungen unwirksam sind oder Mieter berechtigte Einwände erheben.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

Die wichtigsten Regelungen finden sich im § 556 BGB sowie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Für Eigentumswohnungen gelten zusätzlich die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Wichtige Punkte:

  • MEA (Miteigentumsanteile) dürfen in der Nebenkostenabrechnung nicht verwendet werden.
  • Zulässige Verteilungsschlüssel: Wohnfläche, Verbrauch, Personenzahl oder Anzahl der Wohneinheiten.
  • Abrechnungszeitraum: Maximal 12 Monate (z. B. 01.01. bis 31.12.).
  • Abgabefrist: Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums – sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen

Die Abrechnung ist komplexer als bei klassischen Mietwohnungen, da mehrere Vertragsverhältnisse bestehen:

  • Mieter ↔ Vermieter
  • Vermieter ↔ Eigentümergemeinschaft
  • Vermieter ↔ Hausverwaltung

Die Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft dient oft als Grundlage, muss jedoch sorgfältig geprüft und angepasst werden. Beispielsweise müssen MEA in Quadratmeter Wohnfläche umgerechnet werden.

Welche Kosten sind umlagefähig?

Nicht umlagefähige Kosten:

  • Verwalterhonorare
  • Reparaturen
  • Instandhaltungskosten
  • Instandhaltungsrücklagen
  • Gebühren für das Hausgeldkonto

Umlagefähige Kosten laut BetrKV:

  • Energielieferung und Zusatzleistungen für Wärme und Warmwasser
  • Heizungswartung
  • Schornsteinfeger
  • Verbrauchsmessgeräte
  • Heizkostenabrechnung
  • Contracting
  • Wasser / Abwasser
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Gebäude- und Haftpflichtversicherung
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Hausmeister
  • Aufzugwartung / Notdienst

5 Tipps für eine rechtssichere Abrechnung

  1. Mietvertrag prüfen: Welche Kosten sind laut Vertrag umlagefähig?
  2. Hausgeldabrechnung analysieren: Nicht umlagefähige Posten streichen.
  3. Fristen einhalten: Spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.
  4. Belege bereithalten: Mieter haben ein Recht auf Einsicht.
  5. Transparenz schaffen: Klare Darstellung der Gesamtkosten, Umlageschlüssel und Vorauszahlungen.

Fazit

Die Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnungen ist kein Hexenwerk – aber sie erfordert Sorgfalt, rechtliches Verständnis und eine klare Kommunikation mit dem Mieter. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält und typische Fehler vermeidet, schützt sich vor Streitigkeiten und finanziellen Einbußen.t haben?

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