Welche Kosten dürfen in Nebenkostenabrechnung verteilt werden

Die Frage, welche Kosten in der Nebenkostenabrechnung verteilt werden dürfen, hat schon sehr viel Streit verursacht

 

Eine Nebenkostenabrechnung besteht aus zwei Bereichen

  1. Verbrauchsabhängige Kosten, die in der Heizkostenabrechnung und der Warmwasserabrechnung verteilt werden und
  2. die Betriebskostenabrechnung, in der die Kosten, die nicht nach dem Verbrauch sondern nach einem Verteilerschlüssel verteilt werde.

 

1. Die Heizkosten und Warmwasserkosten:

Ein sehr wichtiger Punkt für Kosten in Nebenkostenabrechnung sind die verbrauchsabhängigen Kosten. Für die Heizkostenabrechnung beziehungsweise die Wasserabrechnung es ist notwendig den Verbrauch eines jeden Mieters zu messen. Dazu werden Heizkostenverteiler an die Heizkörper montiert, beziehungsweise Wasseruhren installiert. Die Heizkostenabrechnung / Warmwasserabrechnung wird meistens von der Firma erstellt, die auch die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern der Mieter montiert hat, zum Beispiel sind dies die Firmen Techem, ISTA, Viterra, Brunata und viel mehr.

Selbstverständlich können wir für Sie auch die Heizkostenabrechnung erstellen. Dazu benötigen wir die Verbrauchsmessungen (Ableseprotokolle) der Heizkostenverteiler bzw. der Wasseruhren. Es entstehen für Sie Zusatzkosten von 50,00€ pro Abrechnung.

 

2. Kaltwasser

Kaltwasser und Abwasser können nach 2 unterschiedlichen Verfahren berechnet werden. Entweder nach dem Verbrauch:  dafür sind Wasseruhren in jeder Wohnung die Voraussetzung. Oder nach der Wohnfläche der Wohnung im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche der Immobilie.

Bei vielen Mietverträgen ist im Bereich der Betriebskosten die Verteilung der Wasserkosten aufgelistet. Dieser Verteilerschlüssel ist dann in der Abrechnung anzuwenden.

3. umlagefähige Kosten

Um zu entscheiden, ob Kosten verteilt werden dürfen oder nicht, sollten sie als erstes die Mietverträge anschauen. Hier sind die Betriebskosten im Einzelnen aufgelistet.

Verwaltungskosten und Reparaturkosten sind keine Betriebskosten!

  • Die häufigsten Betriebskosten sind folgende:
    1. Grundsteuer
    2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    3. Wohngebäudeversicherung
    4. Fahrstuhl
    5. Straßenreinigung
    6. Müllabfuhr
    7. Winterdienst
    8. Hausreinigung
    9. Ungezieferbeseitigung
    10. Gartenpflege
    11. Allgemeinstrom (Strom f. Treppenhaus, Keller, Heizung…)
    12. Schornsteinreinigung
    13. Hauswart
    14. Gemeinschaftsantenne
    15. Breitbandkabel
    16. Wascheinrichtungen
    17. und weitere ähnliche Kosten ….

 

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