günstige Betriebskostenabrechnung online erstellen: fachspezifische KI-Hilfe begleitet Sie prüft Ihre Eingaben und warnt vor Fehlern
unser Service: Nebenkostenabrechnung erstellen lassen oder online selbst erstellen
Wählen Sie den passenden Service für Ihre Nebenkostenabrechnung: professionell erstellen lassen oder günstig online selbst erstellen – mit Erfahrung, Struktur und KI-Unterstützung
Abrechnungszeitraum vs. Nutzungszeitraum: Der entscheidende Unterschied bei der Nebenkostenabrechnung
Erfahre den Unterschied zwischen Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum bei der Nebenkostenabrechnung. Tipps für Mieter und Vermieter
Winterdienst vom Mieter bezahlen lassen
Erfahren Sie, wie Vermieter Schneeräumen selbst übernehmen und die Arbeitszeit als Nebenkosten abrechnen – inkl. Tipps zur rechtssicheren Dokumentation.
Wichtig: Zählerstände ablesen und notieren
„Am 31.12.2025 Zählerstände ablesen: Wärmemesser, Wasseruhren, Heizkostenverteiler und Tankfüllstand. Tipps für korrekte Nebenkostenabrechnung – jetzt mehr erfahren!“
Eigentumswohnung – Hausgeldabrechnung keine rechtssichere Nebenkostenabrechnung
Hausgeldabrechnung ist KEINE rechtsichere Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung: 65,00€ /Abrechnung
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Eigenleistung Vermieter: umlagefähig in der Nebenkostenabrechnung
Sind Eigenleistungen des Vermieters umlagefähige Kosten in der Nebenkostenabrechnung? Ja, aber… Wir zeigen Ihnen auf was Sie achten müssen
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Nebenkostenabrechnung jetzt in nur 4 Schritten
nur vier Schritte: Erstellung Nebenkostenabrechnung Sie füllen ein Formular mit Mieterdaten wie Name, Wohnfläche und monatlicher Vorauszahlung aus. Wir erstellen für Sie ein Angebot wird erstellt und unterschrieben zurückgesendet. Sie schicken uns Kopien der...
Preise für Nebenkostenabrechnungen
Die Preise für Nebenkostenabrechnungen liegen bei 45,00€ f. Betriebskostenabrechnung und 65,00€ für eine Heizkostenabrechnung pro Abrechnung
Nebenkostenabrechnungen und Versicherungen
Optimale Nebenkostenabrechnung und Versicherungslösungen Nebenkosten und Versicherungen Nebenkostenabrechnungen und Versicherungen: Was ist umlagefähig und was nicht? Mehr erfahren Nebenkostenabrechnungen und Versicherungen: Was ist umlagefähig und was nicht?...
Erfahrung aus 30 Jahren
1992: Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für die eigenen Mieter
2003: Erstellung von Nebenkostenabrechnungen im Auftrag anderer Vermieter
2004: TV-Sender SAT1 interviewt Frau Smulka einige Male zum Thema "Falsche Nebenkostenabrechnungen"
Interview: Verbrauchermagazin "Akte" von SAT 1 mit AS AbrechnungenSmulka
Schon im Jahr 2004 interviewte das Verbrauchermagazin "Akte" von SAT 1 Frau Smulka (Chefin und Inhaberin von AS AbrechnungenSmulka (damals noch: ASS AbrechnungsServiceSmulka)).
Das
Video über die Erfolge und Arbeitsweise
kann man sich hier noch einmal anschauen.
Der Bericht wurde schon im Jahr 2004 ausgestrahlt.
Es wird dargestellt, welche gravierenden Fehler bei Nebenkostenabrechnungen auftreten können.
Die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, war auch schon damals ein Element in unserem Portfolio.
rechtliche Grundlagen
Betriebskostenverordnung - BetrKV
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)
§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV
§1 Anwendungsbereich
§2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
§3 Anwendung auf das Wohnungseigentum
§4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
§5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
§6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
§6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
§6b Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
§8 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
§9 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
§9a Kostenverteilung in Sonderfällen
§9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
§10 Überschreitung der Höchstsätze
§11 Ausnahmen
§12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
§13 (Berlin-Klausel)
§14 (Inkrafttreten)
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1007)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -











