
Jetzt !! Nebenkostenabrechnungen 2024 erstellen lassen
Nebenkostenabrechnung 2024 erstellen lassen
Die umlagefähigen Kosten, die vom 01.01.2024 – 31.12.2024 für Ihre Immobilie angefallen sind, können Sie ab sofort an Ihre Mieter weitergeben
Nebenkostenabrechnung 2024 jetzt starten
Die Zeit ist gekommen, sich auf die jährliche Nebenkostenabrechnung vorzubereiten! Diese wichtige Aufgabe erfordert sorgfältige Planung und genaue Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Fristen. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
Wichtige Fristen und Termine
Die Nebenkostenabrechnung muss für das Kalenderjahr 2024 bis zum 31. Dezember 2025 erstellt und den Mietern zugestellt werden. Vermieter haben genau ein Jahr Zeit, um die Abrechnung vorzunehmen.
Ein Verpassen der Frist kann dazu führen, dass Nachzahlungen nicht mehr eingefordert werden können.
Umlagefähige Nebenkosten
Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören unter anderem:
- Heizung
- Wasser und Abwasser
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
- Niederschlagswasser
- Hausmeister
- Treppenhausreinigung
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Aufzug plus Wartung
- Beleuchtung im Außenbereich und in allgemein zugänglichen Gebäudebereichen
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Grundsteuer
- u.v.m.
Zusätzlich können sogenannte sonstige Betriebskosten abgerechnet werden, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurden. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Pförtner, Alarm- und Klimaanlagen, Dach- und Fassadenreinigung sowie bestimmte Reparaturkosten.
Neuerungen 2025 für Nebenkostenabrechnungen
Im Jahr 2025 gibt es einige wichtige Neuerungen bei den Nebenkostenabrechnungen, die sowohl Mieter als auch Vermieter betreffen. Hier sind einige der wichtigsten Änderungen:
1. Erhöhung der CO₂-Steuer : Der CO₂-Preis steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne, was die Heiz- und Nebenkosten spürbar verteuert.
2. Strengere Grenzwerte für Kamin- und Holzöfen : Alte Kaminöfen müssen modernisiert oder ersetzt werden, um den neuen Emissionsgrenzwerten zu entsprechen.
3. Smart Meter Gateway : Für bestimmte Haushalte wird der Einbau von Smart Metern Pflicht.
4. Grundsteuerreform : Die Grundsteuer wird neu berechnet, was zu steigenden Steuerlasten bei vielen Wohnimmobilien führen kann.
5. Verbrauchsabrechnung für Wärmepumpen : Vermieter müssen entsprechende Geräte zur Verbrauchserfassung installieren.
6. Digitale Belege : Vermieter können die Belege für die Nebenkostenabrechnung ab 2025 elektronisch zur Verfügung stellen.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Effizienz und Nachhaltigkeit im Wohnungssektor zu verbessern, aber sie können auch zu höheren Kosten führen.
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rechtliche Grundlagen
Betriebskostenverordnung - BetrKV
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)
§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV
§1 Anwendungsbereich
§2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
§3 Anwendung auf das Wohnungseigentum
§4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
§5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
§6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
§6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
§6b Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
§8 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
§9 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
§9a Kostenverteilung in Sonderfällen
§9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
§10 Überschreitung der Höchstsätze
§11 Ausnahmen
§12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
§13 (Berlin-Klausel)
§14 (Inkrafttreten)
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1007)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
