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BLOG Nebenkosten
In diesem Blog veröffentlichen wir Informationen, die für Vermieter und Mieter relevant sind.
Mit unserer Arbeit für Mieter und Vermieter möchten wir zur Entspannung zwischen den beiden Parteien bei dem komplizierten Thema "Nebenkostenabrechnung" beitragen.

CO₂ Kostenaufteilungsgesetz – ab 01.01.2024
CO₂-Kostenaufteilungsgesetz = Aufteilung d. Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter u. Mietern in der Heizkostenabrechnung/Warmwasserabrechnung

neues Gesetz für Vermieter: CO₂-Kosten-Aufteilungsgesetz
seit 01.01.2024: das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. In 7 Schritten die Anwendung der CO₂-Kosten-Aufteilung zwischen Vermieter u. Mieter

Nachzahlung Nebenkosten: viele Gründe möglich
Es gibt viele Gründe, die zu einer Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung führen können. Nicht immer ist es ein fehlerhafte Abrechnung.

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen für Vermieter
Die Nebenkostenabrechnung 2023 erstellen lassen | 20 Jahre Erfahrung | Betriebskostenabrechnung nur 45,00€ | Heizkostenabrechnung nur 65,00€

Schimmel – richtig lüften
Kondenswasser am Fenster ==> das Alarmsignal! Aus dieser Feuchtigkeit entsteht Schimmel an den Wänden ==> Maßnahmen, um Schimmel vorzubeugen

Nebenkostenabrechnung falsch – Typische Fehler
falsch berechnete Wohndauer, nicht umlagefähige Kosten, Fristen nicht eingehalten, falsche Verteilerschlüssel = teure Fehler für Mieten

nasse Fenster, Energieverschwendung, falsches Lüften
Querlüftung – gegen verschwendete Energie u. Schimmel – trotz lüften nasse Fenster? Wir erklären was hilft und welche Vorteile Sie haben

Welche Kosten dürfen in Nebenkostenabrechnung verteilt werden
Welche Kosten dürfen in Nebenkostenabrechnungen verteilt werden? Zuerst im Mietvertrag nachschauen, welche Betriebskosten vereinbart sind.

Frist Nebenkostenabrechnung 2022 läuft ab
Frist Nebenkostenabrechnung 2022 bis 31.12.2023. Sie ist für viele Vermieter bares Geld wert, Ansprüche auf Nachzahlungen sonst gefährdet

Das neue Heizungsgesetz = Bedeutung für Vermieter und Mieter
Das neue sogenannte Heizungsgesetz, tritt ab Januar 2024 in Kraft. Hier einige wichtige Punkte für Vermieter, aber auch auf Mieterinnen/Mieter.

Kosten und Daten gesamte Immobilie
Erfahren Sie mehr darüber, welche Kosten Sie in Ihre Nebenkostenabrechnung eingeben können. Sie bekommen eine *pdf-Datei für jeden Mieter

Betriebskostenverordnung
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt die Verteilung der umlagefähigen Kosten für Mieter nach dem relevant Verteilerschlüssel.

Gesetze und Verordnungen
Die Abrechnungen über die Verteilung Kosten für Mieter beruhen hauptsächlich auf der Betriebskostenverordnung (BetrV), dem Bürgerlichen Gestezbuch (BGB) und der Heizkostenverordnung...

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Mietrecht festgelegt. Es ist die Basis für die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung

Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die verbrauchsabhängige Verteilung der Kosten für Wärme u. Warmwasser für Mieter
rechtliche Grundlagen
Betriebskostenverordnung - BetrKV
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)
§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV
§1 Anwendungsbereich
§2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
§3 Anwendung auf das Wohnungseigentum
§4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
§5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
§6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
§6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
§6b Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
§8 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
§9 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
§9a Kostenverteilung in Sonderfällen
§9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
§10 Überschreitung der Höchstsätze
§11 Ausnahmen
§12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
§13 (Berlin-Klausel)
§14 (Inkrafttreten)
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1007)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -