neues Gesetz für Vermieter: CO₂-Kosten-Aufteilungsgesetz

Seit 01.01.2024: das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. In 7 Schritten zeigen wir  die Anwendung der CO₂-Kosten-Aufteilung zwischen Vermieter u. Mieter.

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Heizkostenabrechnung: Aufteilung der CO₂-Kosten

Seit dem 01.01.2024 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.

Vermieter müssen bei der Erstellung der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung dieses Gesetz anwenden. Dabei geht es darum, dass der Vermieter verpflichtet ist, einen Teil der CO₂-Kosten zu übernehmen.

Doch wie genau werden diese Kosten dem Gesetz entsprechend berechnet und nach welchem Prinzip werden sie verteilt?

In unserem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, die notwendigen Schritte mit den jeweiligen Formeln.

Die Aufgabe des Gesetzes

10 Stufenmodel des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes

10 Stufenmodel des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes

 

Mit dem Gesetz soll ein Anreiz zur energetischen Sanierung von Immobilien geschaffen werden.

Man geht davon aus, dass ein hoher Anteil an den CO₂-Kosten den Vermieter motivieren wird, energetische Sanierungen durchzuführen.

Die Grundlage für die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter ist der jährliche CO₂-Ausstoß (pro Quadratmeter Wohnfläche) eines Gebäudes.

 

1.   Schritt: der jährliche Kohlendioxidausstoß

Formel: jährlicher Brennstoffverbrauch (kWh/a) * Emissionsfaktor (kg CO2/kWh) = jährlicher Kohlendioxidausstoß kg CO2/a

Diese Formel wird zur Ermittlung des Kohlendioxidausstoßes eines Gebäudes

pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr verwendet.

  1. Zuerst wird der gesamte Brennstoffverbrauch des Abrechnungszeitraumes ermittelt. Dazu wird von bei lagerfähigen Brennstoffen, wie Heizöl, Flüssiggas oder Briketts der Bestand zum Anfang und Ende des Abrechnungszeitraumes berücksichtigt.
  2. Der verbrauchte Brennstoff wird in die Einheit Kilowattstunde (kWh) umgerechnet. Jeder fossile Brennstoff hat einen spezifischen Faktor, mit dem die Brennstoffmeng in Kilowattstunden umgerechnet wird.

Zum Beispiel lautet die Umrechnungsformel bei Flüssiggas:

Umrechnungsfaktor 1 Liter Flüssiggas in kWh:

kWh = Liter x 7,116

Das Ergebnis wird mit dem spezifischen Emissionsfaktor multipliziert. Diese ist für jeden Brennstoff unterschiedlich. In unserem Beispiel Flüssiggas lautet er:

Emissionsfaktor für Flüssiggas = 0,23580 kg CO2/kWh

Der jährliche Kohlendioxidausstoß ist also in unserem Beispiel bei einer Brennstoffmenge von 3.818 Liter Flüssiggas/Jahr: 

Formel: 3.818 Liter x 7,116 x 0,23580 = 6.406,424 kg CO2/kWh

2.   Schritt: der jährliche Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter

Im nächsten Schritt wird der jährliche Kohlendioxidausstoß pro Jahr durch die gesamte Wohnfläche der Immobilie dividiert.

Der spezifische CO₂-Ausstoß ist im obigen Beispiel:

Formel: 6.406,424 kg CO₂/Jahr /443,00m² Wohnfläche = 14,46kg CO₂/m/Jahr

3.   Schritt: Einordnung in das 10-Stufenmodel

Das 10-Stufenmodel ist eine Tabelle des Gesetzgebers in der festgelegt ist, wie die Aufteilung zwischen Mietern und Vermieter stattzufinden hat.

In dem Beispiel oben, mit einem spezifischen CO₂ -Ausstoß von 14,46kg CO₂/m/Jahr erfolgt also eine Aufteilung der 90% Anteil Mieter zu 10% Anteil Vermieter.

 

Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr Anteil Mieter Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m /a 100% 0%
12 bis < 17 kg CO2/m /a 90% 10%
17 bis < 22 kg CO2/m /a 80% 20%
22 bis < 27 kg CO2/m /a 70% 30%
27 bis < 32 kg CO2/m /a 60% 40%
32 bis < 37 kg CO2/m /a 50% 50%
37 bis < 42 kg CO2/m /a 40% 60%
42 bis < 47 kg CO2/m /a 30% 70%
47 bis < 52 kg CO2/m /a 20% 80%
2 > = 52 kg CO2/m /a 5% 95%

4. Schritt: Ermittlung der Kohlendioxidkosten

Die CO₂ Bepreisung wird vom Staat festgelegt. Sie beträgt in den kommenden Jahren:

 

2023 30,00 € CO₂ Bepreisung pro t CO₂/kWh
2024 45,00 € CO₂ Bepreisung pro t CO₂/kWh
2025 50,00 € CO₂ Bepreisung pro t CO₂/kWh

Die CO₂ Bepreisung wird pro Tonne berechnet. Also ergibt der spezifischen CO₂-Ausstoß in Höhe von

Formel: 6.406,424 kg CO₂ /Jahr = 6,41 t CO₂/Jahr

Die CO₂-Kosten dieser Immobilie betragen also:

Formel: 6.406,424kg/1000/CO₂/Jahr x 30,00€

= 192,19€ gesamte CO₂-Kosten

5.   Schritt: die prozentuale Aufteilung der CO₂-Kosten

Nach dem 10-Stufenmodell haben wir ermittelt, dass der Vermieter 10% der CO₂-Kosten zu tragen hat und die Mieter 90%. Hinzugerechnet wird noch die Mehrwertsteuer.

 
Vermieter Mieter
10% der gesamte CO₂ Kosten 90% der gesamte CO₂ Kosten
19,22 € Vermieter 172,97 € Mieter
 +3,65 € MwSt + 32,86 € MwSt
22,87 € Vermieter   205,84 € Mieter

6.   Schritt: die Heizkostenabrechnung

Bei dieser Immobilie handelt es sich also, um ein sehr emissionsarmes Gebäude.

Der Betrag von 22,87€ den der Vermieter zu tragen hat wird in der Heizkostenabrechnung von den „gesamten Brennstoffkosten“ subtrahiert.

Die verbleibenden Brennstoffkosten werden dann, wie in den früheren Heizkostenabrechnungen, auf die Mieter verteilt.

7.   Konsequenzen

Vermutlich ist die Immobilie sehr gut isoliert und verfügt eine moderne Zentralheizung mit Brennwerttechnologie.

a.   Konsequenz für Vermieter

Die Immobilie ist energetisch in einem sehr guten Zustand. Es besteht kein Handlungsbedarf.

 

b.   Konsequenz für Mieter

Sollte der Mieter trotzdem hohe Heizkosten haben, kann er diese durch eine Korrektur seines Heizverhalten die Heizkosten reduzieren.

Die technische und energetische Ausstattung der Immobilie ist auf einem so hohen Niveau, dass keine bautechnischen Gründe für hohe Heizenergiekosten eines Mieters vorliegen.

Zu viel Zeitaufwand, die Heizkostenabrechnung selbst zu erstellen?

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BLOG Nebenkosten

 

In diesem Blog veröffentlichen wir Informationen, die für Vermieter und Mieter relevant sind.

Mit unserer Arbeit für Mieter und Vermieter möchten wir zur Entspannung zwischen den beiden Parteien bei dem komplizierten Thema "Nebenkostenabrechnung" beitragen.

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Erfahrung aus 30 Jahren

1992: Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für die eigenen Mieter

2003: Erstellung von Nebenkostenabrechnungen im Auftrag anderer Vermieter

2004: TV-Sender SAT1 interviewt Frau Smulka einige Male zum Thema "Falsche Nebenkostenabrechnungen"

Interview: Verbrauchermagazin "Akte" von SAT 1 mit AS AbrechnungenSmulka

 

Schon im Jahr 2004 interviewte das Verbrauchermagazin "Akte" von SAT 1 Frau Smulka (Chefin und Inhaberin von AS AbrechnungenSmulka (damals noch: ASS AbrechnungsServiceSmulka)).

Das

Video über die Erfolge und Arbeitsweise

kann man sich hier noch einmal anschauen.

 

Der Bericht wurde schon im Jahr 2004 ausgestrahlt.

Es wird dargestellt, welche gravierenden Fehler bei Nebenkostenabrechnungen auftreten können.

Die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, war auch schon damals ein Element in unserem Portfolio.